Haus Heiderose
Inh. Frau Ingeborg Brandt

Gollerner Weg 5, 29549 Bad Bevensen  TEl. 05821-3995

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1.  

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern der Pension Haus Heiderose, nachfolgend Pension genannt, zur  Beherbergung  sowie  für  alle  in  diesem  Zusammenhang  erbrachten  weiteren  Leistungen  von  der Pension für  den  Kunden  (Aufnahmevertrag).

2.  

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten,  die  Nutzung  der  überlassenen  Zimmer  zu  anderen  als  Beherbergungszwecken,  öffentliche  Einladungen  oder  sonstige  Werbemaßnahmen  zu  Vorstellungsgesprächen,  Verkaufs-  und  ähnlichen  Veranstaltungen  und  die  Nutzung  von  Pensionsflächen  außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen  bedürfen  der  vorherigen  ausdrücklichen  Zustimmung  von  der Pension  und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung  abhängig  gemacht  werden.  §  540  Abs.  1  Satz  2  BGB  findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

3.     

Geschäftsbedingungen   des   Kunden   finden   nur   Anwendung,   wenn dies vorher ausdrücklich mit der Pension vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss  

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.  

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von  ihm  in  Anspruch  genommenen  weiteren  Leistungen  vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen.

 2.    

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht  vom  Gast  geschuldet  sind,  wie  zum  Beispiel  Kurtaxe.  Bei  Änderung  der  gesetzlichen  Umsatzsteuer  oder  der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben aufden Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur,  wenn  der  Zeitraum  zwischen  Vertragsabschluss  und  Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.  

Die Pension kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der  Leistung  der Pension  oder  der  Aufenthaltsdauer  des  Kunden  davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension angemessen erhöht.

4.   

Wurde  Zahlung  auf  Rechnung  vereinbart,  so  hat  die  Zahlung  –  vorbehaltlich  einer  abweichenden  Vereinbarung  –  binnen  zehn  Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

5.   

Für  jede  Mahnung  nach  Verzugseintritt  hat  der  Kunde  Mahnkosten  in  Höhe  von  €  5  an  die Pension zu  erstatten.  Der  Nachweis,  dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien,steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Pension stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.

6.   

Die Pension ist  berechtigt,  bei  Vertragsabschluss  vom  Kunden  eine  angemessene  Vorauszahlung  oder  Sicherheitsleistung  zu  verlangen.  Die  Höhe  der  Vorauszahlung  und  die  Zahlungstermine  können  im  Vertrag  in Textform vereinbart werden.

7.

Der  Kunde  kann  nur  mit  einer  unstreitigen  oder  rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von der Pension aufrechnen oder verrechnen.

IV. 

Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der

Leistungen von der Pension

1.   

Ein  Rücktritt  des  Kunden  von  dem  mit der Pension  geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart  wurde,  ein  gesetzliches  Rücktrittsrecht  besteht  oder  wenn  die Pension der  Vertragsaufhebung  ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2.   

Wurde  ein  Termin  für  die  kostenfreie  Ausübung  des  Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von der Pensionauszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der Pension in Textform ausübt.  

3.  

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt die Pension einer  Vertragsaufhebung  nicht  zu,  behält  die Pension  den  Anspruch  auf  die  vereinbarte  Vergütung  trotz  Nichtinanspruchnahme  der  Leistung.  Die Pension  hat  die  Einnahmen  aus  anderweitiger  Vermietung  der  Zimmer  sowie  die  eingesparten  Aufwendungen  anzurechnen.  Werden  die  Zimmer  nicht  anderweitig  vermietet,  kann  die Pension die  vertraglich  vereinbarte  Vergütung  verlangen  und  den  Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung  mit  oder  ohne  Frühstück  zu zahlen.  Ihm  steht  der  Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in  der geforderten Höhe entstanden ist.  

4.

Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom  Vertrag  außerordentlich  zurückzutreten,  insbesondere  falls höhere  Gewalt  oder  andere  von  der Pension nicht  zu  vertretende  Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,  Pensionsleistungen  unter  irreführender  oder  falscher  Angabe  oder  Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden.  

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1.   

Der  Kunde  erwirbt  keinen  Anspruch  auf  die  Bereitstellung  bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2.   

Vorbehaltlich  der  ausdrücklichen  Vereinbarung  einer  früheren  Bereitstellungszeit  stehen  gebuchte  Zimmer  dem  Kunden  ab  15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat die Pension das Recht, gebuchte  Zimmer  nach  18.00  Uhr  anderweitig  zu  vergeben, ohne dass  der  Kunde  hieraus  einen  Anspruch  gegen  die Pension herleiten  kann.  Eine  Verpflichtung  zur  anderweitigen  Vergabe  besteht nicht.

3.  

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um  12.00  Uhr  geräumt  zur  Verfügung  zu  stellen.  Die  Nutzung  über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit der Pension vereinbart werden.

4.   

Sollte  der  Kunde  das  Zimmer  über  12.00  Uhr  hinaus  nutzen,  ohne  zuvor  eine  ausdrückliche  Vereinbarung  mit der Pension  dazu  getroffen  zu  haben,  kann  die Pension  aufgrund  der  verspäteten  Räumung  des  Zimmers  für  dessen  vertragsüberschreitende  Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß vorstehender Nr. 3), ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass die Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung der Pension

1.  

Die Pension haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung  des  Lebens,  des  Körpers  oder  der  Gesundheit.  Weiterhin  haftet  die Pension  für  sonstige  Schäden,  die  auf  einer  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Pension beruhen,  und  Schäden,  die  auf  einer  vorsätzlichen  oder  fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von der Pension beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf.  Einer Pflichtverletzung von der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche  sind,  soweit  in  dieser  Klausel   nicht anderweitig  geregelt,  ausgeschlossen.  Sollten  Störungen  oder  Mängel an den Leistungen von der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet,  die Pension  rechtzeitig  auf  die  Möglichkeit  der  Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.  

Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen  Bestimmungen.

3.  

Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Pension bewahrt die Sachen drei Monate auf;  danach werden sie entsorgt.

4.

Bei  Abhandenkommen  oder  Beschädigung  auf  dem  Grundstück  abgestellter  oder  rangierter  Kraftfahrzeuge  und  deren  Inhalte  haftet  die Pension nur  nach  Maßgabe  vorstehender  Nr.  1  Sätze  1  bis  5. 

Etwaige Schäden sind der Pension unverzüglich anzuzeigen.

VIII. Schlussbestimmungen

1.   

Änderungen  oder  Ergänzungen  des  Vertrages  oder  dieser  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  sollen  in  Textform  erfolgen. 

Einseitige  Änderungen  oder  Ergänzungen  durch  den  Kunden  sind unwirksam.

2.  

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Bevensen.

3.   

Es  gilt  deutsches  Recht.  Die  Anwendung  des  UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

5.   

Die Pension nimmt  nicht  an  Streitbeilegungsverfahren  vor  Verbraucherschlichtungsstellen teil.

6.  

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  unwirksam  oder  nichtig  sein  oder  werden,  so  wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften