Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern der Pension Haus Heiderose, nachfolgend Pension genannt, zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von der Pension für den Kunden (Aufnahmevertrag).
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Pensionsflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von der Pension und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich mit der Pension vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen.
2.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben aufden Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.
Die Pension kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension angemessen erhöht.
4.
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an die Pension zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien,steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Pension stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
6.
Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
7.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von der Pension aufrechnen oder verrechnen.
IV.
Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der
Leistungen von der Pension
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Pension der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2.
Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von der Pensionauszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der Pension in Textform ausübt.
3.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt die Pension einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Pension hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die Pension die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.
Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Pensionsleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2.
Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat die Pension das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen die Pension herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit der Pension vereinbart werden.
4.
Sollte der Kunde das Zimmer über 12.00 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Pension dazu getroffen zu haben, kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß vorstehender Nr. 3), ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass die Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung der Pension
1.
Die Pension haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die Pension für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Pension beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von der Pension beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Pension rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Pension bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie entsorgt.
4.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5.
Etwaige Schäden sind der Pension unverzüglich anzuzeigen.
VIII. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Bevensen.
3.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
5.
Die Pension nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
6.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften